AGB

Stand: Mai 2026

Horst Pieringer, B.A.
Inhaber VIVI Vitalstudios
Dipl. Fitness- u. Gesundheitstrainer

1. Geltung

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Horst Pieringer, 4861 Schörfling, Hauptstraße 7B (im Folgenden „Studiobetreiber“) und den Kunden und Kundinnen über die Nutzung des VIVI Vitalstudio.

1.2. VIVI Vitalstudios ist das Unternehmen des Studiobetreibers, zu deren Betretung und Benutzung das Mitglied berechtigt ist.

1.3. VIVI Vitalstudios bietet EMS Trainingsleistungen an. Diese AGB gelten für alle Verträge mit Verbraucher:innen (§ 1 KSchG), sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird.

1.4. Kunden und Kundinnen sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Studiobetreiber abgeschlossenen Vertrages zur Betretung und Benutzung des Studios berechtigt sind.

1.5. Diese AGB sind im Eingangsbereich des Studios ausgehängt. Darüber hinaus sind die AGB auch auf der Website des Studiobetreibers https://vivi-vitalstudios.at abrufbar.

2. Vertragsschluss

2.1. Der Vertrag zwischen dem Studiobetreiber und dem Kunden, der Kundin kommt durch Unterfertigung zu Stande. Die Unterschrift erfolgt digital. Ist dies nicht möglich, wird der Vertrag physisch vom Kunden unterzeichnet.

2.2. Bei Vertragsabschluss in digitaler Form, erhält der Kunde, die Kundin automatisiert einen unterzeichneten Vertrag per E-Mail bzw. über die Buchungssoftware. Sollte dies nicht möglich sein, kann der Vertrag physisch auf Wunsch mitgegeben werden.

2.3. Voraussetzung für die Teilnahme am Training und der Nutzung der anderen Dienstleistungen AlphaCooling, Brainlight und BetterPelvi im VIVI Vitalstudio ist eine wahrheitsgemäß ausgefüllte Gesundheitsanamnese. Das Studio kann bei gesundheitlichen Risiken die Teilnahme von einer ärztlichen Freigabe abhängig machen.

2.4. Verträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.

3. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang

3.1. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem jeweils zwischen dem Studiobetreiber und dem Kunden, der Kundin abgeschlossenen Abo sowie den angebotenen und gewählten Zusatzleistungen bzw. -paketen. Zum Beispiel: AlphaCooling, Brainlight und BetterPelvi, und div. Beratungsleistungen.

3.2. Beim EMS Training dauert eine Trainingseinheit in der Regel 16 Minuten netto plus Rüst- und Nachbereitungszeit.

3.3. Termine werden über das Buchungssystem „Virtuagym“ gebucht, in Ausnahmefällen telefonisch bzw. per WhatsApp über das Studiohandy vereinbart. Falls die Zeit des Trainers es zwischen den Einheiten zulässt, ist eine persönliche Buchung vor Ort in Ausnahmefällen möglich. Eine rechtzeitige Absage ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich. Später abgesagte oder versäumte Termine gelten als konsumiert, sofern nicht ein wichtiger Grund (z. B. plötzliche Krankheit) nachgewiesen wird.

3.4. Der Vertrag ist personenbezogen und nicht übertragbar.

3.5. Nichtverbrauchte Einheiten verfallen nach der Abo Laufzeit.

3.6. Nichtverbrauchte EHs von Blockprodukten können binnen 1 Jahr ab Abschluss nach Rücksprache mit Horst Pieringer auf eine oder mehrere Personen übertragen werden. Eine Rückerstattung ist nicht möglich.

4. Nutzung des Studios

4.1. Zutrittsgewährung und Öffnungszeiten

4.1.1. EMS-Training ist ausschließlich unter Anwesenheit eines Trainers / einer Trainerin möglich. Die Durchführung von EMS-Trainings ist daher nur innerhalb der vom Studio vorgesehenen Betreuungszeiten möglich, derzeit insbesondere:

4.1.2. Montag bis Donnerstag ganztags 07:00 bis 20:00 Uhr sowie Freitag 07:30 bis 17:30 Uhr gebucht werden.

4.1.3. Die Dienstleistungen AlphaCooling, Brainlight und BetterPelvi sind passive Anwendungen und können daher grundsätzlich ohne Anwesenheit von Personal des Studios während der jeweiligen Öffnungszeiten durch Kunden und Kundinnen genutzt werden.

4.1.4. Ausgenommen sind Probeanwendungen / Ersttermine, insbesondere Termine inklusive Anamnese. Diese erfolgen ausschließlich nach entsprechender Terminvereinbarung und gegebenenfalls unter Betreuung durch das Studio.

4.1.5. Für die Nutzung sämtlicher Anwendungen ist eine vorherige Terminbuchung erforderlich. Eine Nutzung ohne eingebuchten Termin ist nicht zulässig.

4.1.6. Die Vergabe von Terminen erfolgt nach Verfügbarkeit. Das Studio behält sich vor, aus organisatorischen Gründen (insbesondere Auslastung, Personalverfügbarkeit oder betriebliche Erfordernisse) Zeiten anzupassen.

4.1.7. Der Zutritt zum Studio ist ausschließlich mit aufrechtem Vertrag gestattet. Begleitpersonen oder private Betreuungspersonen, ist der Zutritt zum Studio bis auf Widerruf gestattet. Die Benutzung der Trainingsgeräte, der 3 Geräte Alpha Cooling, Better Pelvi und Brain Light sowie der Trainingsraum ist den Begleitpersonen untersagt.

4.1.8. Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.

4.1.9. Alkoholisierten Kunden und Kundinnen sowie Kunden und Kundinnen, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.

4.1.10. Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in die/den Räumlichkeiten des Vitalstudios ist untersagt.

4.2. Hygienevorschriften

4.2.1. Für die Teilnahme am EMS-Training ist das Tragen einer speziellen EMS-Trainingswäsche erforderlich.

4.2.2. Kunden und Kundinnen müssen grundsätzlich keine eigene Sportbekleidung für das EMS-Training mitbringen, da die erforderliche EMS-Trainingswäsche durch das Studio bereitgestellt bzw. angeboten wird.

Im Premium-Abo ist die Nutzung der EMS-Trainingswäsche im Rahmen eines Wäscheservices inkludiert.

Im Small-Abo und Large-Abo kann das Wäscheservice optional dazugebucht werden. Die Kosten hierfür betragen derzeit EUR 5,90 brutto pro Woche.

Alternativ zum Wäscheservice kann die erforderliche EMS-Trainingswäsche im Studio neu käuflich erworben werden. In diesem Fall ist die erworbene Wäsche von Kunden und Kundinnen zu den Trainingsterminen selbst mitzubringen.

4.2.3. Ob das EMS-Training mit oder ohne Schuhe durchgeführt wird, richtet sich nach der persönlichen Präferenz der Kunden und Kundinnen, sofern keine sicherheits- oder trainingsbedingten Gründe im Einzelfall entgegenstehen.

4.2.4. Sämtliche Bereiche des Vitalstudios sind sauber zu halten bzw. von den Kunden so zu hinterlassen, wie sie vorgefunden wurden. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

4.2.5. Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt.

4.3. Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften

4.3.1. Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte, die Geräte Alpha Cooling, Better Pelvi Brain Light und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln.

4.3.2. Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Plätzen und Ablagekästen zu verstauen. Eine Haftung wird ausgeschlossen.

4.3.3. EMS-Training ist körperlich anspruchsvoll. Kunden und Kundinnen bestätigen, gesundheitlich zur Teilnahme geeignet zu sein und Anweisungen des Trainerteams zu befolgen.

4.3.4. Das Studio haftet bei Personenschäden sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Studio nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

5. Medizinischer Haftungsausschluss

Die Ernährungsempfehlung und sämtliche Informationen, inkl. der Rezepte, ersetzen keinesfalls eine medizinische Beratung durch einen Arzt oder Apotheker. Diese Unterlagen dürfen nicht als Basis für eine eigenständige Diagnose und Beginn, Änderung oder Beendigung einer Behandlung von Krankheiten verwendet werden. Sie dienen lediglich zur Unterstützung für einen gesunden Lebensstil. Bei gesundheitlichen Fragen, Beschwerden oder Problemen konsultiere bitte immer Deinen Arzt!

Der Studiobetreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines Kunden zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Kunden. Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den individuellen körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die Übungen abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen.

6. Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen

6.2.1. Jeder Kunde und Kundin hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Kunden zu unterlassen.

6.2.2. Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Kunden und Kundinnen ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig.

6.2.3. Im Falle von Verletzungen anderer Kunden und Kundinnen ist jeder Kunde, und Kundin angehalten, zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.

6.2.4. Stellt ein(e) Kunde/Kundin die Gefährdung und Belästigung anderer Kunden und Kundinnen trotz zweimaliger Ermahnung durch den Studiobetreiber oder seine Mitarbeiter nicht ab, so kann dieses – ungeachtet des Rechts den Vertrag aufzulösen – an dem Tag, an dem die Belästigungs- oder Gefährdungshandlung gesetzt wurde, aus den Räumlichkeiten des Studios verwiesen werden.

6.3. Sonstiges

6.3.1. Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung im Studio, wie etwa entgeltlicher Coachings, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Trainingseinheiten bedarf voriger individueller Vereinbarung mit dem Studiobetreiber.

6.3.2. Der Studiobetreiber kann fallweise, unverbindlich und ohne hierzu verpflichtet zu sein, ein Beratungsgespräch mit Trainingsempfehlung durchführen. Allfällige Empfehlungen des Studiobetreibers und seiner Mitarbeiter spiegeln die subjektive Einschätzung des Coaches wider; die Auswahl des entsprechenden Trainingsprogramms obliegt stets allein dem Kunden, der Kundin und liegt in dessen eigenen Verantwortungsbereich. Ein Beratungsgespräch kann eine ärztliche oder therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen. Auf die Abhaltung eines Beratungsgesprächs besteht kein Rechtsanspruch.

7. Entgelt

7.1. Die Abo Beiträge werden im 14-tägigen Rhythmus im Nachhinein eingezogen. Die Abbuchung erfolgt durch SEPA-Lastschrift Mandat. Auch Blockprodukte werden nach Rücksprache mit dem Kunden vorrangig via SEPA Lastschrift eingezogen. Eine weitere Zahlung Möglichkeit ist Rechnung via Überweisung.

7.2. Im Fall eines Zahlungsverzugs des Kunden, der Kundin (insbesondere infolge einer Rückbuchung mangels Kontodeckung) ist der Studiobetreiber berechtigt, entstandene Rückbuchungskosten und Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen.

7.3. Bei vom Kunden, der Kundin verschuldetem Zahlungsverzug können darüber hinaus Mahn- und Betreibungskosten geltend gemacht werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Solche Kosten können nur verlangt werden, sofern sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung bzw. Einbringung der offenen Forderung notwendig, angemessen und verhältnismäßig sind.

7.4. Das Studio kann bis zur Zahlung säumiger Entgelte die Nutzung vorübergehend sperren. Dies gilt gleichermaßen für die Säumigkeit bei „Zahlung auf Rechnung“.

7.5. Preisanpassungen für Folgeperioden werden mindestens 2 Monate vor Wirksamwerden in transparenter Form bekanntgegeben.

7.6. Das Studio behält sich unter Einhaltung einer ausreichenden Hinweispflicht (mindestens jedoch 1 Monat) das Recht einer jährlichen Indexanpassung vor. Als Maß zur Wertsicherung dient der von der Statistik Austria veröffentlichte Verbraucherpreisindex 2025 (VPI 2025) oder ein an seine Stelle tretender Index. Ausgangsbasis ist die für den Monat des Vertragsabschlusses veröffentlichte Indexzahl.

7.7. Gutscheine können für die bezeichneten Leistungen eingelöst werden. Soweit nicht anders angegeben, beträgt die Gültigkeitsdauer 2 Jahre ab Ausstellungsdatum. Die gesetzliche Verjährungsfrist bleibt unberührt.

7.8. Gutscheine sind übertragbar, aber nicht in bar ablösbar. Restguthaben bleiben bis zum Ablauf der Gültigkeit erhalten. Bei Verlust/Diebstahl kann das Studio bei ausreichendem Nachweis eine Sperre vornehmen; eine Ersatzleistung erfolgt freiwillig und ohne Rechtsanspruch.

8. Vertragsdauer und (vorzeitige) Beendigung des Vertrages

8.5. Der Vertrag wird wahlweise für eine bestimmte Dauer von 6 oder 12 Monaten abgeschlossen. Die vereinbarte Vertragsdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Vertragsformular. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden. Erfolgt eine fristgerechte Kündigung, endet das Vertragsverhältnis mit Ablauf des letzten Tages der Vertragslaufzeit, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um eine weitere Vertragsperiode in der ursprünglich vereinbarten Dauer von 6 bzw. 12 Monaten.

8.1. Der Studiobetreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein – kündigen, wenn:

8.1.1. der Kunde, die Kundin mit der Bezahlung des Abo Betrag in Verzug ist und der ausständige Abo Beitrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wird;

8.1.2. der Kunde, die Kundin wiederholt und trotz zweimaliger erfolgloser Abmahnung erneut gegen die Vorschriften zur Nutzung des Studios (Punkt 4. dieser AGB) verstößt;

8.1.3. der Kunde, die Kundin im Studio eine gerichtlich strafbare Handlung, die nur vorsätzlich begangen werden kann, setzt.

8.2. Der Kunde, die Kundin kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit – ruhend legen, wenn:

8.2.1. der Kunde, die Kundin aufgrund einer Krankheit, einer ärztlichen Anweisung, oder eines Unfalles länger als 30 Tage am Training gehindert wird; oder

8.2.2. der Kunde, die Kundin aufgrund einer Verletzung (Brüche, Riss von Bändern, Sehnen, Muskeln, etc), einer Operation und aufgrund ärztlicher Anordnung nicht im Stande ist das Training fortzuführen, oder

8.2.3. die Kundin nach Abschluss des Vertrages von ihrer Schwangerschaft erfährt.

Die Verhinderung ist durch ein ärztliches Attest zu bescheinigen. Im Falle der Schwangerschaft ist zur Bescheinigung die Vorlage des Mutter-Kind-Passes oder eines entsprechenden ärztlichen Attests erforderlich.

8.3. Für die Dauer der Aussetzung ist der Kunde, die Kundin von der Zahlung des Abo Beitrag befreit. Die Leistungen des Vertrages können vom Kunden, der Kundin während der Dauer der Aussetzung nicht in Anspruch genommen werden. Nimmt der Kunde, die Kundin trotz Aussetzung des Vertrages Leistungen des Studios in Anspruch, kommt es zu keiner Befreiung von der Zahlungspflicht.

8.4. Im Falle der Schwangerschaft endet die Verhinderung 8 Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft.

8.5. Von einer Aussetzung wird der Lauf der Mindestvertragslaufzeit nicht berührt.

8.6. Dauert die Verhinderung aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls länger als 90 Tage an, kann der Kunde, die Kundin den Vertrag kündigen, ohne an den Kündigungsverzicht, die Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein.

8.7. Im Premium-Abo ist eine Ruhezeit von maximal 2 Monaten im Jahr mit Zahlung Pausieren möglich. Der Zeitraum ist vom Kunden, der Kundin frei wählbar.

8.8. Das Recht beider Vertragsparteien, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch diese besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen noch beschränkt.

9. Betriebsurlaub, Feiertage und kurzfristige Ausfälle

9.1. Das Studio ist berechtigt, den Betrieb an gesetzlichen Feiertagen, während eines mindestens 4 Wochen zuvor angekündigten Betriebsurlaubs sowie bei kurzfristigen, vom Studio nicht verschuldeten Ausfällen (insbesondere aufgrund höherer Gewalt, technischer Gebrechen, behördlicher Anordnungen oder krankheitsbedingter Ausfälle von Trainern) vorübergehend einzuschränken oder einzustellen.

9.2. Kann eine vereinbarte Trainingseinheit aus den in Abs 1 genannten Gründen nicht konsumiert werden, verfällt diese nicht. Der Kunde ist berechtigt, die betroffene Einheit innerhalb der Vertragslaufzeit nachzuholen oder nach vorheriger Abstimmung mit dem Studio vorzuziehen.

9.3. Das Studio wird sich bemühen, angemessene Ersatz- oder Nachholmöglichkeiten innerhalb der betrieblichen Kapazitäten anzubieten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin besteht nicht.

9.4. Kurzfristige Betriebsschließungen oder Einschränkungen gemäß Abs 1 berechtigen nicht zur außerordentlichen Vertragsauflösung oder zur aliquoten Rückforderung des Mitgliedsbeitrags, sofern eine angemessene Möglichkeit zum Vorziehen oder Nachholen der betroffenen Einheiten besteht.

10. Datenschutz

10.1. Dem Studiobetreiber sind die Geheimhaltung und der Schutz personenbezogener Daten seiner Kunden wichtig. Die Datenschutzerklärung des Studiobetreibers ist im Eingangsbereich des Studios ausgehängt und online unter Datenschutzerklärung – VIVI Vitalstudios abrufbar.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Der Kunde, die Kundin hat bei Abschluss des Vertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Der Kunde, die Kundin hat dem Studiobetreiber jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekanntzugeben.

11.2. Es gilt österreichisches Recht. Vertragssprache ist Deutsch.

11.3. Gegenüber Kunden und Kundinnen, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz des Studiobetreibers liegt.

11.4. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (salvatorische Klausel).

11.5. Erfüllungsort ist der Sitz des Studios. Für Verbraucher:innen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

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